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Allgemeine Vermittlungsbedingungen für Gruppenreisen
1. Zwischen dem Tourismus Service Rostock , als
Vermittlungsagentur und jedem Kunden wird grundsätzlich zur Durchführung von
Vermittlungsleistungen eine schriftliche Vereinbarung getroffen.
2. Durch erfolgte Bestätigung entsteht zwischen Auftraggeber und Vermittler ein
Geschäftsbesorgungsvertrag.
3. Der Tourismus Service Rostock tritt bei allen Vertragsabschlüssen als
Vermittler auf und steht im Rahmen des Geschäftsbesorgungsvertrages für die
sorgfältige Auswahl und Vermittlung sowie richtige Erklärung. Der Vermittler
wird von jeglichen Ansprüchen des Vermittelten gegenüber dem Leistungsträger
freigestellt.
4. Die in der Vereinbarung bzw. durch Auftrag erteilten Leistungen können nur
durch schriftliche Annulierung hinfällig werden. Dabei sind in jedem Falle
Rücktrittsbedingungen zu beachten, die ebenfalls für die Agentur gelten .
Kommt eine nicht fristgemäße Stornierung von Leistungen zu Stande, gelten in
jedem Falle die Bedingungen der Hotels , Pensionen und Hotelanlagen bzw. anderer
Leistungspartner.
Zum Beispiel könnten entstehen:
Stornofristen: bis 6 Wochen vor Anreise keine
bis 4 Wochen vor Anreise 40 %
bis 2 Wochen vor Anreise 80 %
5. Buchungen, Annullierungen und Änderungen bedürfen immer der
Schriftform.
6. Bei Unregelmässigkeiten oder groben Verstössen gegen die Vereinbarungen
behält sich der Tourismus Service Rostock das Recht vor, die Vereinbarungen zu
annullieren.
7. Die Abrechnung sämtlicher vereinbarter Leistungen erfolgt mit der
Vermittlungsagentur. Vier Wochen vor Reiseantritt ist eine Anzahlung von 95 %
des Gesamtpreises zu leisten. Die Restzahlung ist zum Anreisetag fällig. Dazu
erhalten Sie die jeweiligen Rechnungen.
( Im Einzelfall sind schriftlich vereinbarte Änderungen möglich !! )
Alle Preise sind Endpreise und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.
8. Finanzielle Rückerstattungsforderungen von Reisegästen, die sich auf Ihren
Einkaufspreis beziehen, können dem Tourismus Service Rostock nicht angelastet
werden.
9. Sollten nicht vorhersehbare Preisveränderungen auftreten, müssen wir diese
weiterberechnen. Wir werden Sie in jedem Falle sofort nach Bekanntwerden
informieren.
8. Mündliche Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der
Schriftform. Schriftform per Fax wird als rechtsgültiges Dokument von beiden
Parteien anerkannt.
9. Alle von den Reisegästen, Busfahrern oder Begleitpersonal in Anpruch
genommenen zusätzlichen Leistungen, wie Telefonate, Service in den Hotelzimmern
o.a., werden vom Tourismus Service Rostock nicht übernommen.
11. Wird die vermittelte Leistung infolge bei Vertragsabschluß nicht
voraussehbarer höherer Gewalt, z.B. Havarien, Streik, Epidemien, innere Unruhen,
Naturkatastrophen, erheblich erschwert oder gefährdet und beeinträchtigt, so
kann Tourismus Service Rostock vom Vertrag zurücktreten.
11. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und
Gerichtsstand ist ausschließlich Rostock.
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