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TOURISMUS SERVICE ROSTOCK
Vermittlungsbedingungen / Geschäftsbedingungen
Der Tourismus Service Rostock vermittelt als Agentur im
Auftrag Hotel- und Pensionszimmer sowie Ferienunterkünfte auf Provisionsbasis
(die Provision ist im ausgewiesenen Preis bereits inkludiert). Vermittelte
Beziehungen, im Sinne des Leistungsumfanges lt. Angebot, entstehen direkt
zwischen Vermieter (Leistungsträger) und dem Gast. Korrespondenzen, Auskünfte,
Buchungsbestätigungen und Zahlungsabwicklungen werden, soweit nicht anders
ausgewiesen oder vereinbart, von der Agentur, im Auftrag der Vermieter
(Leistungsträger) bearbeitet.
Für die Bearbeitung (bei Buchungsbestätigung) kann der Tourismus Service Rostock
zusätzlich eine Gebühr von 15,00 € berechnen.
1. Leistung
Der Tourismus Service Rostock erbringt Vermittlungsleistungen.
Auf der Grundlage der Beschreibung der Vermieter (Leistungsträger) sowie der
persönlichen Bewertung erstellt der Tourismus Service Rostock Angebote über
Hotels, Pensionen, Ferienunterkünfte, Veranstaltungen. Die Berichtigung von
Irrtümern, Druck- und Rechenfehlern behalten wir uns vor.
Örtliche Abgaben, wie Kurtaxe, sind nicht eingeschlossen und sind am
Übernachtungsort zu entrichten oder wie ausgewiesen zu bezahlen.
2. Anmeldung / Zahlung
2.1 Ihre Buchungsbestätigung ist eine verbindliche Buchung und erfolgt für alle
in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer. Über Ihre Buchungsbestätigung
informieren wir den Vermieter (Leistungsträger).
2.2 Die Zahlungsmodalitäten richten sich nach den in den Unterlagen
ausgewiesenen Bedingungen. Mit dem fristgemäßen Eingang der ausgewiesenen
Anzahlung gilt die Reise als bestätigt.
3. Rücktritt vor Reisebeginn
3.1 Ein Rücktritt von der gebuchten Reise ist jederzeit möglich. Dies sollte in
Ihrem eigenen Interesse schriftlich erfolgen. Der Tourismus Service Rostock
berechnet für sich daraus ergebende Aufwendungen eine Gebühr von 15,00 €.
3.2 Beachten Sie, dass ein Rücktritt von der Reise für Sie zu Kosten führen
kann. Der Hinweis auf eine eventuelle Entschädigung für die Vermieter
(Leistungsträger) ist von diesen vorgegeben. Als Orientierung, nicht als
Pauschalisierung zu verstehen, können die Endschädigungskosten, in % der
Gesamtleistungen sowie in Tage vor Reiseantritt, wie folgt betragen: bis 31. Tag
- 10 %, bis 21. Tag - 30 %, bis 14. Tag - 50 %, bis 6 Tage - 80 %, danach 90 %.
Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei
uns. Die Rücktrittskosten werden immer auf Forderung der Vermieter
(Leistungsträger) wirksam und richten sich nach den jeweiligen Bedingungen.
3.3 Über den Rücktritt ist der Tourismus Service Rostock zu informieren.
4. Haftung
4.1 Der Tourismus Service Rostock als Vermittlungsagentur haftet nur für eigene
Fehler aus der Vermittlungshandlung.
5. Rücktritt / Kündigung durch den Vermieter (Leistungsträger)
Falls ein Vermieter (Leistungsträger) eine Reise absagen muss, erfolgt eine
Rückerstattung der bereits bezahlten Leistungen. Weitere Ansprüche an die
Agentur bestehen nicht.
6. Reklamationen
Sollte es trotz großer Sorgfalt der Vermieter (Leistungsträger) bei der
Durchführung einer Reise dennoch Grund zu einer Reklamation geben, bitten wir
diese sofort dem Vermieter (Leistungsträger) vor Ort mitzuteilen.
Reklamationen und Gewährleistungen, nach Beendigung der Reise, leiten wir an den
Vermieter (Leistungsträger) weiter.
7. Gerichtsstand ist Rostock
Unser oberstes Ziel ist es, Ihnen einen umfassenden Service zu
bieten.
Wir empfehlen den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung. Wenn Sie
eine gebuchte Reise aus wichtigen Gründen, z.B. wegen Unfall oder Krankheit,
nicht antreten können oder abbrechen müssen, dann schützt Sie die
Reise-Rücktrittskosten-Versicherung vor finanziellen Folgen.
Einen Überweisungsprospekt können Sie bei uns anfordern.
Bitte beachten Sie, dass die Bezahlung der Reise-Rücktrittskosten-Versicherung
innerhalb von 14 Tagen ab Datum der Buchungsbestätigung erfolgen muss.
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