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Vermittlungsbedingungen §

TOURISMUS SERVICE ROSTOCK
 Vermittlungsbedingungen / Geschäftsbedingungen

Der Tourismus Service Rostock vermittelt als Agentur im Auftrag Hotel- und Pensionszimmer sowie Ferienunterkünfte auf Provisionsbasis (die Provision ist im ausgewiesenen Preis bereits inkludiert). Vermittelte Beziehungen, im Sinne des Leistungsumfanges  lt. Angebot, entstehen direkt zwischen Vermieter (Leistungsträger) und dem Gast. Korrespondenzen, Auskünfte, Buchungsbestätigungen und Zahlungsabwicklungen werden, soweit nicht anders ausgewiesen oder vereinbart, von der Agentur, im Auftrag der Vermieter (Leistungsträger) bearbeitet.
Für die Bearbeitung (bei Buchungsbestätigung) kann der Tourismus Service Rostock zusätzlich eine Gebühr von 15,00 € berechnen.
1. Leistung
Der Tourismus Service Rostock erbringt Vermittlungsleistungen.
Auf der Grundlage der Beschreibung der Vermieter (Leistungsträger) sowie der persönlichen Bewertung erstellt der Tourismus Service Rostock Angebote über Hotels, Pensionen, Ferienunterkünfte, Veranstaltungen. Die Berichtigung von Irrtümern, Druck- und Rechenfehlern behalten wir uns vor.
Örtliche Abgaben, wie Kurtaxe, sind nicht eingeschlossen und sind am Übernachtungsort zu entrichten oder wie ausgewiesen zu bezahlen.
2. Anmeldung / Zahlung
2.1 Ihre Buchungsbestätigung ist eine verbindliche Buchung und erfolgt für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer. Über Ihre Buchungsbestätigung informieren wir den Vermieter (Leistungsträger).
2.2 Die Zahlungsmodalitäten richten sich nach den in den Unterlagen ausgewiesenen Bedingungen. Mit dem fristgemäßen Eingang der ausgewiesenen Anzahlung gilt die Reise als bestätigt.
3. Rücktritt vor Reisebeginn
3.1 Ein Rücktritt von der gebuchten Reise ist jederzeit möglich. Dies sollte in Ihrem eigenen Interesse schriftlich erfolgen. Der Tourismus Service Rostock berechnet für sich daraus ergebende Aufwendungen eine Gebühr von 15,00 €.
3.2 Beachten Sie, dass ein Rücktritt von der Reise für Sie zu Kosten führen kann. Der Hinweis auf eine eventuelle Entschädigung für die Vermieter (Leistungsträger) ist von diesen vorgegeben. Als Orientierung, nicht als Pauschalisierung zu verstehen, können die Endschädigungskosten, in % der Gesamtleistungen sowie in Tage vor Reiseantritt, wie folgt betragen: bis 31. Tag - 10 %, bis 21. Tag - 30 %, bis 14. Tag - 50 %, bis 6 Tage - 80 %, danach 90 %. Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns. Die Rücktrittskosten werden immer auf Forderung der  Vermieter (Leistungsträger) wirksam und richten sich nach den jeweiligen Bedingungen.
3.3 Über den Rücktritt ist der Tourismus Service Rostock zu informieren.
4. Haftung
4.1 Der Tourismus Service Rostock als Vermittlungsagentur haftet nur für eigene Fehler aus der Vermittlungshandlung.
5. Rücktritt / Kündigung durch den Vermieter (Leistungsträger)
Falls ein Vermieter (Leistungsträger) eine Reise absagen muss, erfolgt eine Rückerstattung der bereits bezahlten Leistungen. Weitere Ansprüche an die Agentur bestehen nicht.
6. Reklamationen
Sollte es trotz großer Sorgfalt der Vermieter (Leistungsträger) bei der Durchführung einer Reise dennoch Grund zu einer Reklamation geben, bitten wir diese sofort dem Vermieter (Leistungsträger) vor Ort mitzuteilen.
Reklamationen und Gewährleistungen, nach Beendigung der Reise, leiten wir an den Vermieter (Leistungsträger) weiter.
7. Gerichtsstand ist Rostock

Unser oberstes Ziel ist es, Ihnen einen umfassenden Service zu bieten.
Wir empfehlen den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung. Wenn Sie eine gebuchte Reise aus wichtigen Gründen, z.B. wegen Unfall oder Krankheit, nicht antreten können oder abbrechen müssen, dann schützt Sie die Reise-Rücktrittskosten-Versicherung vor finanziellen Folgen.
Einen Überweisungsprospekt können Sie bei uns anfordern.
Bitte beachten Sie, dass die Bezahlung der Reise-Rücktrittskosten-Versicherung innerhalb von 14 Tagen  ab Datum der Buchungsbestätigung erfolgen muss.